Die britische Regierung hat letzte Woche still und leise eine der vielleicht bedeutendsten Umwälzungen in der Berufsregulierung seit Jahren angekündigt: Die Finanzaufsichtsbehörde (FCA) wird bald die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung für Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensdienstleister übernehmen.
Wenn dies wie geplant umgesetzt wird, würden 23 separate Regulierungsbehörden und Berufsverbände durch eine einzige zentrale Behörde ersetzt, was das Zeitalter der Selbstregulierung für die Einhaltung der Geldwäschebekämpfung in der Rechts- und Buchhaltungswelt effektiv beenden könnte.
Auf dem Papier erscheint diese Änderung wohl logisch. Die FCA beaufsichtigt bereits den Finanzdienstleistungssektor und verfolgt dabei einen datengestützten, risikobasierten Ansatz, der sich bei der Identifizierung systemischer Schwachstellen als recht effektiv erwiesen hat. Die Zusammenführung der Aufsicht unter einem Dach wird laut dem britischen Finanzministerium daher Unstimmigkeiten reduzieren und die Abwehrkräfte des Vereinigten Königreichs gegen illegale Finanzgeschäfte stärken. In der Praxis könnte diese Reform jedoch die Art und Weise verändern, wie Compliance in Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gehandhabt wird, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob alle davon überzeugt sind, dass der Übergang reibungslos verlaufen wird.
Seit Jahrzehnten basiert die berufliche Selbstregulierung auf den Grundsätzen des Vertrauens, der Verhältnismäßigkeit und der beruflichen Beurteilung. Die FCA hingegen ist eine regelbasierte Aufsichtsbehörde. Sie verlangt eine strukturierte Berichterstattung, nachweisbare Aufsicht und überprüfbare Nachweise.
Für Anwaltskanzleien bedeutet dies eine grundlegende Veränderung, da Anwälte im Großen und Ganzen an die Aufsicht durch die Solicitors Regulation Authority (SRA) gewöhnt sind, die die Nuancen des Anwaltsgeheimnisses, der Vertraulichkeit gegenüber Mandanten und der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant versteht. Es ist zu erwarten, dass die FCA einen breiteren und formelleren Ansatz verfolgen wird, der Funktionen der Geschäftsleitung (wo sie bestimmten Personen im Rahmen ihres Senior Managers and Certification Regime (SMCR) spezifische Compliance-Verantwortlichkeiten zuweist), eine explizite Dokumentation der AML-Kontrollen (wobei sie von den Unternehmen erwartet, dass sie detaillierte, überprüfbare Aufzeichnungen darüber führen, wie AML-Risiken identifiziert und gemindert werden) und den Nachweis der Rechenschaftspflicht auf Vorstandsebene erfordern könnte. Das bedeutet, dass die oberste Führungsebene und die Vorstände direkt in die AML-Aufsicht einbezogen werden müssen.
Allein diese Änderung wird die Führungsstrukturen vieler Unternehmen auf die Probe stellen, die sich in der Vergangenheit eher auf professionelle Ermessensentscheidungen als auf regulatorische Vorschriften verlassen haben.
Wie wird sich der Zuständigkeitsbereich der FCA mit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act (ECCTA) vereinbaren lassen, durch den kürzlich die Bußgeldbefugnisse der SRA für Wirtschaftskriminalität erweitert wurden? Wenn die AML-Aufsicht von der SRA weg verlagert wird, wie werden diese Befugnisse dann ausgeübt?
Die Wirtschaftsprüfer scheinen von dieser Entwicklung nicht gerade begeistert zu sein. Viele befürchten, dass die Aufsicht durch die FCA bürokratischer, weniger flexibel und wesentlich anspruchsvoller sein wird als die kooperative Aufsicht durch Berufsverbände wie ICAEW und ACCA.
Kleinere Unternehmen könnten mit höheren Compliance-Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand konfrontiert sein, da sie mehr Zeit für die Dokumentation als für die Erbringung von Kundendienstleistungen aufwenden müssen. Auch die schiere Größe der neuen Zuständigkeiten der FCA gibt Anlass zur Sorge: Rund 60.000 Unternehmen aus den Bereichen Recht, Buchhaltung und Unternehmensdienstleistungen. Ob sie dieses Volumen effektiv und angemessen bewältigen kann, bleibt abzuwarten.
Zurück zu meinem Berufsfeld: Worauf sollten sich Compliance-Verantwortliche jetzt vorbereiten?
Noch bevor das Datum des Übergangs bestätigt ist, sollten sich Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf eine Welt vorbereiten, in der Dokumentation, Governance und individuelle Verantwortlichkeit im Mittelpunkt stehen werden. Compliance-Verantwortliche sollten damit beginnen, interne Rahmenbedingungen zu überprüfen, AML-Verantwortlichkeiten abzubilden und sicherzustellen, dass die Rollen ihres Money Laundering Reporting Officer (MLRO) und Money Laundering Compliance Officer (MLCO) klar definiert sind. Wenn die FCA diese Funktionen wie erwartet als Senior Management Functions (SMFs) einstuft, könnten sie bald einer formellen Genehmigung bedürfen und gemäß den Verhaltensregeln der FCA persönlich haftbar sein.
Ich betrachte dies nicht nur als eine Aktualisierung der Compliance-Vorschriften, sondern vielmehr als eine Weiterentwicklung der Governance. Ich habe dies schon oft gesagt: Unternehmen, die frühzeitig in Systeme, Überwachung und neue, anpassungsfähige Compliance-Schulungen investieren, werden sich reibungsloser anpassen können. Diejenigen, die diese Änderungen als „Business as usual“ betrachten, könnten Schwierigkeiten haben, die Erwartungen der Aufsichtsbehörde zu erfüllen, sobald das neue Regime in Kraft tritt.
Diese Reform signalisiert einen umfassenderen Wandel in der Sichtweise der Regierung auf professionelle Dienstleistungen. Für Compliance-Experten bedeutet dies, dass sie dieselbe Denkweise und Stärke entwickeln müssen, die sie über Jahre hinweg perfektioniert haben, nämlich eine Welt der datengestützten Risikobewertung, funktionsübergreifenden Governance und evidenzbasierten Rechenschaftspflicht.
Die Übernahme durch die FCA könnte durchaus zu strengeren und einheitlicheren AML-Kontrollen führen. Sie wird aber auch eine neue Art von Compliance-Führung erfordern.